Unsere Satzung 14.03.2023

Golfclub Costa Blanca Nord

1. Der Golfclub

1.1 Wir möchten

„Mit aufgeschlossenen Golfern/innen auf unterschiedlichen Plätzen preisgünstig Golf spielen und andere gemeinsame Aktivitäten wie z.B. Golftraining, Golfausflüge oder Wanderungen durchführen.“

1.2 Der Golfclub Costa Blanca Nord (GCCBN) ist eine nicht wirtschaftlich tätige Vereinigung von Golfspielern/innen. Der GCCBN ist kein eingetragener Verein im Sinne des Vereinsrechtes. Clubsprache ist Deutsch.

Organe des Clubs sind die ordentliche Mitgliederversammlung und der Vorstand.

1.3 In ca. 4 wöchigem Rhythmus sollte eine Mitgliederversammlung stattfinden um über den Spielbetrieb, sowie weitere Aktivitäten zu informieren. Auf unserer Webseite (www.gccbn.org) werden alle Veranstaltungen angekündigt

1.4 Der Vorstand besteht grundsätzlich aus Präsident/in, Vizepräsident/in, Captain, Schriftführer und Schatzmeister. Alle Ämter sind Ehrenämter ohne Vergütung.

1.4.1 Der Vorstand wird auf der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung für jeweils ein Jahr gewählt.

Die Amtszeit des Präsidenten ist grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt. Findet sich kein geeigneter Nachfolger/in, kann die Amtszeit um ein weiteres Jahr verlängert werden.

1.4.2 Ein Mitglied sollte das Wahlergebnis der ordentlichen Versammlung respektieren und nur in begründeten Fällen ein Amt nicht annehmen.

1.4.3 Ein gewählter Präsident/in hat das Recht einen Vizepräsidenten/in zu berufen.

1.5 Beabsichtigt ein Vorstandsmitglied von seinem Amt zurückzutreten, sollte sie/er nach der Ankündigung des Rücktritts noch bis zur Neuwahl das Amt ausüben. Für den Fall, dass diese Frist nicht gewahrt wird, kann der Vorstand für den Rest der Amtsperiode ein Mitglied als Nachfolger/in berufen.

1.6 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im März, spätestens jedoch im April eines jeden Jahres statt. Die Versammlung wählt den Vorstand, entscheidet über wesentliche Änderungen der Satzung, Beiträge, Auflösung des Clubs und alle anderen Themen, die wesentlichen Einfluss auf Ziele und Inhalte des Clublebens haben.

Für alle Beschlüsse ist die einfache Mehrheit hinreichend.

1.7 Das Geschäftsjahr des Clubs beginnt am 1. März und endet am letzten Tag des Februars des Folgejahres.

1.8 Der Club soll kein unnötiges Vermögen anhäufen. Als Richtgröße für die Obergrenze gilt die Summe der Ausgaben (ohne durchlaufende Posten des Turnierbetriebes) der jeweils 2 abgelaufenen Geschäftsjahre. Sind besondere Ausgaben geplant, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit Jubiläen, darf diese Obergrenze vorübergehend überschritten werden.

1.9 Der Club darf keine Kredite aufnehmen. Der Club darf keine Verpflichtungen eingehen, die nicht durch das vorhandene Vermögen gedeckt sind.

1.10 Bei Clubauflösung wird das verbleibende Clubvermögen nach Abzug aller Forderungen und Verbindlichkeiten in der letzten Mitgliederversammlung an wohltätige Organisationen verteilt. Die Auswahl der Organisationen und die Höhe der Zuwendungen werden durch die anwesenden Mitglieder beschlossen. Der Versammlungstermin muss auf der Webseite oder per Email mindestens 4 Wochen vorher veröffentlicht werden.

2. Mitglieder

2.1 Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im GCCBN sind eine Mitgliedschaft in einem europäischen Golfverband und der Nachweis der Platzreife.

2.2 Interessenten sollten als Gast zum gegenseitigen Kennenlernen an 2 Turnieren teilnehmen. Der Vorstand kann die Aufnahme eines neuen Mitglieds verweigern.

2.3 Der Club soll maximal 150 Mitglieder haben.

2.4 Jedes Mitglied darf an Clubmeisterschaften teilnehmen. Teilnehmer, die in den jeweils vorangegangenen 12 Monaten an weniger als 5 Turnieren (Meisterschaften zählen nicht mit) teilgenommen haben, spielen die Meisterschaften außerhalb der Wertung. Diese Einschränkung gilt nicht für Mitglieder, die erst innerhalb der letzten 12 Monate dem Club beigetreten sind.

2.5 Der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 50€ pro Jahr, passive Mitglieder zahlen den halben Beitrag. Neue Mitglieder, die erst im 2. Halbjahr eingetreten sind, zahlen im Beitrittsjahr den halben Jahresbeitrag. Bei Eintritt in den GCCBN ist einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 20€ zu zahlen.

2.6 Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig. Ist der Beitrag bis zum 31.1. eines Jahres nicht bezahlt, entfällt die Spielberechtigung und der Vorstand kann den Ausschluss des Mitgliedes beschließen.

2.7 Wir sind bestrebt, das Ansehen unseres Golfclubs in der Öffentlichkeit zu wahren. Wir erwarten von unseren Mitgliedern ein der Etiquette entsprechendes Verhalten. Grobe Verstöße können vom Vorstand mit Suspendierung oder Ausschluss geahndet werden.

2.8 Der GCCBN leistet lediglich organisatorische Unterstützung für seine Mitglieder im Zusammenhang mit deren Aktivitäten (Golf, Wanderung, etc.). Der GCCBN ist nicht als Veranstalter oder Reisebüro o.ä. tätig. Jeder Teilnehmer an gemeinsamen Aktivitäten, sowohl Mitglied, als auch Gast, trägt selbst alle Risiken, die mit diesen Aktivitäten verbunden sind. Wer an den Aktivitäten teilnimmt, stimmt dem Ausschluss jeglicher Haftung durch den GCCBN zu.

2.9 Die ordentliche Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt 2 Monate zum Jahresende. Die Frist gilt sowohl für Kündigung durch das Mitglied als auch durch den Vorstand.

3. Die Spielregeln

3.1 Wir spielen nach den Regeln und Vorgaben des deutschen Golfverbandes (DGV). Der Club verwaltet das Handicap der Mitglieder in Anlehnung an das WHS (World Handicap System).

3.2 Die Spielergebnisse werden nicht an andere Clubs oder übergeordnete Organisationen weiter geleitet. Es erfolgt keine Meldung durch den GCCBN an den Heimatclub des Spielers. Das Handicap anderer Verbände gilt nicht für die Turniere des GCCBN.

Bei der Bestimmung der Rangfolge von Spielergebnissen wird ein maximales Handicap von 36 zugrunde gelegt.

Der GCCBN ist auf Wunsch bei der Beschaffung einer spanischen Lizenz behilflich. Mitglieder ohne spanische Lizenz müssen im Regelfall eine Tagesversicherung (zZt 2€) bei den gastgebenden Clubs abschließen.

3.3 Wer sich für die Teilnahme an einem Turnier anmeldet, ist verpflichtet alle damit verbundenen Kosten, wie z.B. Greenfee, Buggy, Versicherung oder anteilige Kosten der Busfahrt, vor Turnierantritt in bar zu bezahlen. Wer trotz Anmeldung nicht an dem Turnier teilnimmt, muss den GCCBN von allen Kosten freihalten, die dem GCCBN trotz der Nichtteilnahme entstehen, wie z.B. Buskosten, Stornogebühren der Golfplatzbetreiber, etc. Absagen sind so früh wie möglich direkt an den/die jeweils Verantwortliche(n) zu richten. Der/die Absagende hat sicherzustellen, dass die verantwortliche Person Kenntnis von der Absage erhält. Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, die dem GCCBN trotz Absage entstehen, bleibt unverändert.

3.4 Turniergäste tragen neben den Kosten die für Mitglieder anfallen einen zusätzlichen Betrag von 5€ pro Turnier.

3.5 Sofern der gastgebende Club freie Greenfees bietet, zahlt der Captain oder sein Stellvertreter kein Greenfee. Gibt es mehr als 1 freies Greenfee, werden diese zugunsten des Clubs vereinnahmt.

3.6 Alle Spieler sollen ½ Stunde vor Turnierbeginn im gastgebenden Golfclub sein, damit hinreichend Zeit für Zahlungen, Flighteinteilungen und sonstige organisatorische Dinge vorhanden ist.

3.7 Stechen

3.7.1 Bei gleichem Bruttoergebnis gewinnt der Spieler/in mit dem schlechteren Handicap.

3.7.2 Bei gleichem Nettoergebnis gewinnt der Spieler/in mit dem besseren Handicap.

3.7.3 Bei gleichem Ergebnis und gleichem Handicap entscheidet das bessere Ergebnis der jeweils letzten gespielten 9, danach 6, 3 Löcher oder das Ergebnis des letzten gespielten Loches.

3.7.4 Kann durch das obige Verfahren kein eindeutiger Sieger ermittelt werden, erfolgt die Entscheidung durch Los.

3.8 Preise erhalten grundsätzlich nur Spieler/innen, die bei der Siegerehrung anwesend sind.

3.9 Mitglieder haben bei beschränkter Teilnehmerzahl grundsätzlich Vorrang vor Gästen. Dieser Vorrang erlischt 5 Tage vor dem Turniertermin (Turnier Donnerstag, bis Samstag davor besteht der Vorrang).

3.10 Anmeldungen und Stornierungen sind grundsätzlich auf der Internetseite des Clubs durchzuführen.